Informationen zum Integrationskurs
Das aktuelle Kursangebot „Integrationskurse” finden Sie hier …
Zuerst die lateinische Schrift lernen?
In einem Alphabetisierungskurs lernen Interessierte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die lateinische Schrift. Auch werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache vermittelt.
Der Alphabetisierungskurs wendet sich an Menschen,
- die in ihrer Heimat kaum zur Schule gegangen sind,
- die in ihrer Heimat gar nicht zur Schule gegangen sind,
- die ein anderes Schriftsystem gelernt haben.
Was ist ein Integrationskurs?
Seit 1. Januar 2005 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt auch Angebot und Förderung von Kursen für Deutsch als Fremdsprache/ Deutsch als Zweitsprache (Integrationskurs).
Ein Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs und einen Orientierungskurs, die beide mit einer Prüfung abschließen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt dann die ‚Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses’ (gemäß §43 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz).
Welche Informationen gibt es zum Sprachkurs?
- Der Sprachkurs umfasst 600 Unterrichtsstunden, aufgeteilt in 6 Module mit jeweils 100 Unterrichtsstunden.
- Der Sprachkurs führt vom Start in die deutsche Sprache bis zur selbstständigen Sprachverwendung.
- Die einzelnen Module des Sprachkurses bauen aufeinander auf und entsprechen den Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
- Die Fertigkeiten Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben werden in jedem Modul intensiv trainiert.
- Mit dem erfolgreichen B1-Abschluss der Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß § 3 Abs. 2 Integrationsverordnung nachgewiesen.
Welche Informationen gibt es zum Orientierungskurs?
- Der Orientierungskurs umfasst 45 Unterrichtsstunden und vermittelt ein Grundwissen über die Bundesrepublik Deutschland.
- Sprachlich liegt der Orientierungskurs auf dem Niveau B1.
- Wesentliche Themen im Orientierungskurs sind die deutsche Rechtsordnung, Informationen zu Geschichte und Kultur, sowie Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.
- Der Orientierungskurs schließt mit dem bundeseinheitlichen Orientierungskurstest ab.
Wer ist berechtigt, am Integrationskurs teilzunehmen?
Die Volkshochschule hilft gerne, eine Teilnahmeberechtigung zu beantragen.
Dies betrifft folgende Interessierte:
- Ausländerinnen und Ausländer
- deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind.
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Weitere Informationen finden Sie unter www.integration-in-deutschland.de.
Wo informieren?
Kommen Sie zur Sprachenberatung.
Sprechen Sie mit uns und machen Sie den Einstufungstest.
Bitte bringen Sie bereits zum ersten Beratungsgespräch Ihren Pass als Dokument
für den Aufenthaltstitel bzw. Ihren Personalausweis mit.
Sprachenberatung
- dienstags, 17.00 - 18.00 Uhr
- donnerstags, 10 Uhr bis 11 Uhr
Volkshochschule (vhs), Luisenstraße 1
69469 Weinheim, 2. Obergeschoss
Ansprechpersonen
- Frau Ebert
Telefon (06201) 9963-21
eMail: ebert@vhs-bb.de - Frau Baumann
Telefon (06201) 9963-20
eMail: baumann@vhs-bb.de - Herr Rippel
Telefon (06201) 9963-13
eMail: rippel@vhs-bb.de
