Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Badische Bergstraße

(für alle Angebote)

(Stand: Juni 2020)

1. Allgemeines

  1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Veranstaltungen/Kurse der Volkshochschule Badische Bergstraße (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden, grundsätzlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.
  2. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf. Es gelten besondere Geschäftsbedingungen, die in der vhs ausliegen und eingesehen werden können.
  3. Die Regelungen gelten gleichermaßen für natürliche und für juristische Personen.
  4. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, E-Mail, Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
  5. Mündliche Anmeldungen vor Ort bei der vhs oder telefonische Anmeldungen sind abweichend von Ziffer (4) verbindlich, wenn sie innerhalb von 14 Tagen mündlich oder schriftlich durch die vhs angenommen werden.

2. Vertragsschluss und weitere Informationen

  1. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich (Vertragsangebot). Die vhs nimmt das Angebot durch eine Anmeldebestätigung (Vertragsannahme), vorbehaltlich der Erreichung einer Mindestteilnahme, an.
  2. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der vhs berücksichtigt. Mit der Bestätigung der Anmeldungen per Brief, Fax, E-Mail oder in Sonderfällen auch telefonisch kommt der Vertrag mit der vhs zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die vhs dies dem/der Teilnehmer/in mit. Auf Wunsch des Teilnehmers/ der Teilnehmerin kann er/sie auf eine Warteliste gesetzt werden bzw. über die Login Funktion der vhs Homepage eigenständig seinen/ihren Eintrag vornehmen. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Veranstaltungen/ Kurse bleiben davon unberührt. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen nicht berührt.
  3. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Vertragsparteien

  1. Mit Abschluss des Veranstaltungs-/Kursvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der vhs als Veranstalterin und dem/der Teilnehmer/in begründet. Der/die Teilnehmer/in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung der Person des Teilnehmers/der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
  2. Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4. Zahlungsbedingungen, Ermäßigungen

  1. Das Veranstaltungsentgelt/Kursgebühr wie auch der Veranstaltungstermin und die Veranstaltungsdauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
  2. Die Zahlung ist mit der Bestätigung der Anmeldung durch die vhs fällig. Der/die Teilnehmer/in hat das Entgelt/Kursgebühr unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung kann die vhs den/die Teilnehmer/in von der Teilnahme ausschließen. Das Entgelt wird bei Rücktritt vom Vertrag durch die vhs in voller Höhe zurückerstattet.
  3. Die Zahlung des Entgelts kann durch Barzahlung und Überweisung erfolgen; es ist auch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats möglich. Barzahlung ist nur in der Geschäftsstelle der vhs möglich.Die Verrechnung mit einem von der vhs ausgestellten Gutschein erfolgt innerhalb der auf dem Gutschein aufgedruckten Frist.
  4. Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung Leistungsempfänger (ALG I, II, Sozialhilfe), Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, Schüler an allgemeinbildenden Schulen, Auszubildende, Studenten in akkreditierten Studiengängen an Hochschulen (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres) oder Personen im Freiwilligendienst sind, erhalten für eine Vielzahl von Veranstaltungen/Kursen eine Ermäßigung des Entgelts/Gebühr um 10%, um 50% bei Vorträgen.
  5. Melden sich mehrere minderjährige Geschwisterkinder für denselben Kurs an, erhält das 2. Kind eine Ermäßigung der Kursgebühr von 20%, das 3. Kind von 30% und für weitere Geschwisterkinder wird die Kursgebühr erlassen.
  6. Verwaltungsgebühren, Kursnebenkosten, Lehrgänge, Prüfungen, Exkursionen und Studienfahrten sind von den Ermäßigungen ausgenommen.
  7. Für die Teilnahme an Prüfungen werden Prüfungsgebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühren wird vor der Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungsgebühren werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

5. Organisatorische Änderungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten/eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten/einer Dozentin angekündigt wurde.
  2. Die vhs kann aus sachlichen und fachlichen Erwägungen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung des Dozenten/der Dozentin), kann sie nach Möglichkeit nachgeholt werden. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) und Abs. (3) sinngemäß.
  4. Während der Ferien und den beweglichen Ferientagen, sowie an gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen, findet nur eingeschränkt Unterricht statt. Es sind die örtlichen Sonderregelungen zu beachten.

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs/Mindestteilnahmezahl

  1. Die Mindestteilnahmezahl wird in der Ankündigung der Veranstaltungen/Kurse angegeben. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten.
  2. Wird die Mindestteilnahmezahl zum Anmeldeschluss nicht erreicht, kann die Veranstaltung/der Kurs abgesetzt oder die Anzahl der Unterrichtseinheiten der kleineren Personengruppe angepasst werden (Verkürzung der Laufzeit oder Preisanpassung). Die am 1. Unterrichtstag Anwesenden entscheiden im Regelfall gemeinsam über Absetzung oder Anpassung. Im Falle einer Kursabsetzung werden die bereits gezahlten Entgelte erstattet. Im Falle einer Anpassung der Anzahl der Unterrichtseinheiten wird den Teilnehmern/Teilnehmerinnen ein konkretes Angebot zur Preisanpassung/Preiserhöhung durch die vhs vorgelegt. Die Annahme des Angebots wird durch Unterschrift der Teilnehmer/innen erklärt und ist verbindlich. Spätere weitere Anmeldungen zur Veranstaltung/zum Kurs berechtigen nicht zur erneuten Preisanpassung.
  3. Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung eines Dozenten/einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall schuldet der Teilnehmer/die Teilnehmerin das Entgelt/die Gebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teilunterrichtseinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung/des Kurses. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den/die Teilnehmer/in unzumutbar wäre; insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den/die Teilnehmer/in ohne Wert ist.
  4. Die vhs wird den/die Teilnehmer/in über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) bis (3) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von fünf Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von weiteren zehn Werktagen erstatten.
  5. Wird auf die Vorlage eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats verzichtet oder das geschuldete Entgelt nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und vom Vertrag zurücktreten. Der/die Teilnehmer/in schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs ein Bearbeitungsentgelt von € 10,00.
  6. Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    • gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen/Kursen trotz vorangehender Abmahnung durch einen Dozenten/eine Dozentin und/oder Androhung der Kündigung durch die Programmbereichsleitung der vhs bzw. eines bevollmächtigten Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin der vhs, insbesondere Störung des Veranstaltungs – bzw. Kursbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
    • Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten/der Dozentin bzw. der Kursleitung, den Teilnehmern/Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der vhs,
    • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
    • Missbrauch der Veranstaltungen/Kurse für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
    • beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
    • Statt einer Kündigung kann die vhs den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin/Rücktritt

  1. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der/die Teilnehmer/in die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr hinreichend Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen.
  2. Der/die Teilnehme/rin kann den Vertrag kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung/dem Kurs wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall schuldet der Teilnehmer/die Teilnehmerin das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teilunterrichtseinheiten zur gesamten Veranstaltung.
  3. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
  4. Macht der/die Teilnehmer/in von einem ihm/ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er/sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf seine/ihre Kosten zurückzugeben bzw. zurückzusenden.
  5. Die vhs kann dem/der Teilnehmer/in ein Rücktrittsrecht von einer Veranstaltung/einem Kurs bis zum veröffentlichten Anmeldeschluss gewähren. Die Ausübung des Rücktritts muss der Geschäftsstelle der vhs schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax fristgerecht mitgeteilt werden. Ein Rücktrittsrecht nach dem Anmeldeschluss kann hingegen dem/der Teilnehmer/in nur in Ausnahmefällen und nur auf Nachweis durch den/die Teilnehmer/in (schwere Krankheit, Arbeitslosigkeit) gewährt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
  6. Im Falle des von der vhs angenommenen Rücktrittsrechts wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 10,00 erhoben. Der/die Teilnehmer/in ist jedoch weiterhin verpflichtet, das Entgelt/die Kursgebühr zu entrichten; ein Anspruch auf Barauszahlung des bereits geleisteten Entgelts/der Kursgebühr besteht nicht. Der/die Teilnehmer/in erhält über den Restbetrag (Entgelt/ Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr) einen übetragbaren Gutschein zur Einlösung für Veranstaltungen und Kurse der vhs. Der Gutschein ist ab Ausstellungszeitraum drei Jahre zum Jahresende gültig.

8. Schadenersatzansprüche

  1. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin/des Vertragspartners verletzt, die dieser/diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin/der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Schlussbestimmungen und Urheberrecht

  1. Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
  2. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
  3. Das Fotografieren sowie Ton- und Bildaufnahmen in den Veranstaltungen sind nicht zulässig. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Urhebers nicht vervielfältigt werden. Das Kopieren von Unterrichtssoftware ist verboten.

10. Ablauf, Absagen/Verschieben von Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Falls notwendig, kann die VHS den/die zunächst vorgesehenen Dozenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen ersetzen. Der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Dozenten /Veranstaltungsleiters. Versäumt der Teilnehmende das komplette Webinar oder einzelne Teile, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Termine oder Regress gegen die VHS.

Die VHS ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen der geforderten Teilnehmerzahl, bei Erkrankung des Dozenten/ Veranstaltungsleiters oder anderer unverschuldeter Ausfälle (Wartungsarbeiten, Internetausfall etc.) Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Eine Benachrichtigung erfolgt unverzüglich per E-Mail an die vorliegenden Kontaktdaten des Teilnehmenden. Bei Erkrankung des Dozenten/Veranstaltungsleiters ohne Möglichkeit, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, hat die VHS das Recht, die Veranstaltung auf einen Ersatztermin zu verschieben. Fällt diese ersatzlos aus, werden dem Teilnehmenden bereits geleistete Teilnahmegebühren rückerstattet. Der Teilnehmende hat keine weitergehenden Ansprüche gegen die VHS, insbesondere nicht auf Schadensersatz.

Besondere Geschäftsbedingungen für Online-Seminare und Webinare der Volkshochschule Badische Bergstraße

(besondere Bedingungen für Online-Kurse und Webinare)

(Stand: Oktober 2025)

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der
Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs.1
(2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den "zahlungspflichtig buchen"-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
(8) Die vhs speichert den Vertragstext, den die Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Die Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken.
 

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von der Vertragspartnerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
 

4. Entgelt und Veranstaltungstermin

1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
 

5. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung ändern. Ebenso kann die vhs aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat ändern; in diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.
 

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
(3) Die vhs wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch € 20,--. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
(5) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der vhs,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
 

7. Höhere Gewalt

(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,
• dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
• dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
• und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
(5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
 

8. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.
 

9. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 

10. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.
 

Datenschutz

Um ihre Aufgaben zu erfüllen, erhebt die Volkshochschule personenbezogene Daten. Diese dienen vhs-internen Zwecken und werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert.

Näheres zur Sicherung des Datenschutzes auf unserer Website hier ...

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Volkshochschule Badische Bergstraße
Luisenstraße 1, 69469 Weinheim
Telefon: +49 (0)6201.9963-0
Telefax: +49 (0)6201.9963-63
E-Mail: info [at] vhs-bb.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang Ihres Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines Widerrufs haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ­Ihren ­Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für diese Rückzahlung ­werden wir Ihnen keine Entgelte berechnen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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