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"Die Mütter des Grundgesetzes"

Die Mütter des Grundgesetzes 1949 (v.l.n.r.): Helene Wessel, Helene Weber, Frieda Nadig und Elisabeth Selbert, Foto: Haus der Geschichte

Schon gewußt? Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel sind die vier "Mütter" des Grundgesetzes. Ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 im Grundgesetz verankert wurde.

Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert

Aus diesem Grund zeigen wir vom 12. April an eine Ausstellung des Helene Weber-Kollegs. Die 17 Plakate zeigen Lebensbilder von Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel – den vier weiblichen Mitgliedern des sogenannten Parlamentarischen Rates. Die vier Frauen erkämpften mit Art. 3, Abs. 2 – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ – die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz. Formuliert wurde damit im Jahr 1949 ein Programm, nicht eine Aussage über die Realität. Der Verankerung im Grundgesetz gingen damals heftige Diskussionen voraus. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.

Ausstellung in der VHS

Das Helene Weber-Kolleg würdigt das politische Engagement, das die vier politischen Weggefährtinnen in den ersten Jahren der Bundesrepublik gezeigt haben. Anlässlich der ersten Preisverleihung des Helene Weber Preises im Mai 2009 wurde die Ausstellung erstmals gezeigt. Seitdem ist sie in ganz Deutschland unterwegs. Wir zeigen die Vernissage bis zum 10. Mai 2024 in unserem Saal im Erdgeschoss zu den üblichen Öffnungszeiten. Der Eintritt ist kostenlos. 

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